Weiterbildender Theorie-Unterricht für Berufskraftfahrer
Das deutsche Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) setzt seit 2006 die EU-Richtlinie 2003/59/EG um. Das Gesetz sieht vor, dass Du Dich als im gewerblichen Bereich tätiger Berufskraftfahrer alle 5 Jahre weiterbilden musst. Vorgesehen sind 35 Stunden Theorie-Unterricht, eingeteilt in 5 Module zu folgenden Themenbereichen: Ökologisch sinnvolle Fahrweise, Sozialvorschriften im gewerblichen Kraftverkehr, Verkehrs- und Umweltsicherheit und Wahrnehmung von Gefahren, Schadensprävention sowie Anwendung der Sicherheitsregeln.
Sind bei Dir „5 Jahre voll“? Hier findest Du die erforderlichen Theorie-Module und die nächsten Termine.
Wichtig für Erstkunden
- Bitte vor Anmeldung das PDF-Dokument „Erklärung Zugangsdaten“ ausfüllen und mit Personalausweis, Führerschein, Fahrerkarte, BKF-Qualifikationsnachweis mitbringen.
- Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung notwendig. Erst danach ist eine Nutzung der Online-Kursreservierung möglich.
- Vor Kursbeginn ist die Bezahlung der Kursgebühr oder eine Anzahlung derselben zu leisten.
- Kopien fehlender Dokumente kannst Du über unsere (passwortgeschützte) Uploadseite digital übermitteln.
Module & Termine
Erstkunden: PDF „Erklärung Zugangsdaten“ mitbringen, persönliche Anmeldung erforderlich, Gebühr vor Kursstart bezahlen. Fehlende Unterlagen optional über die Uploadseite nachreichen.